Zielgruppe:
Rechtsgrundlage:
§ 27 (2) SGB VIII Hilfe nach erzieherischem Bedarf, insbesondere § 35 SGB VIII Intensive Einzelfallhilfe in Zusammenwirkung mit § 34 SGB VIII und § 32 SGB VIII.
Ziele:
Stellenschlüssel:
Fachkräfte, die diese Methode im Rahmen der Sonderleistung durchführen haben eine sexualpädagogische Ausbildung oder gleichwertige Weiterbildungen und werden entsprechend supervidiert.
Für weitere Informationen zu unseren Sonderleistungen sprechen Sie die im Fall zuständige Fachbereichsleitung an.
Zu allen unseren Nebenleistungen liegt eine entsprechende Leistungs- und Entgeldvereinbarung vor. In einer Hilfeplanung wird der entsprechende Bedarf vereinbart.