Zusatzbetreuung


Zielgruppe:

Kinder und Jugendliche in Krisensituationen.

Kinder und Jugendliche die aufgrund sozialer Schwierigkeiten Hilfe bei ihrer Integration benötigen.

  

Stellenschlüssel:

Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Zusatzbetreuung durch den Bezugserzieher. Das zusätzliche Personal wird im Rahmen der Betreuung im jeweiligen Leistungsangebot eingesetzt, um den Bezugserzieher für die zusätzliche Betreuungsleistung frei zu stellen.

 

Rechtsgrundlage:

§§ 27 ff. SGB VIII, § 34 SGB VIII (Betreuung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder § 32 SGB VIII (Betreuung in einer Tagesgruppe), insbesondere § 35a SGB VIII.

Für weitere Informationen zu unseren Sonderleistungen sprechen Sie möglichst die im Fall zuständige Fachbereichsleitung an.

Zu allen unseren Nebenleistungen liegt eine entsprechende Leistungs- und Entgeltvereinbarung vor. In einer Hilfeplanung wird der entsprechende Bedarf vereinbart. 



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