Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche, die sich in einer schwierigen oder krisenhaften Situation befinden und unterstützende Hilfe nach dem SGB VIII benötigen, um in ihrer Entwicklung besser voranzukommen.
Alter:
Ab 3-18 Jahren
Stellenschlüssel:
Extra in tiergestützter Intervention ausgebildete Fachkräfte und ihre Hunde.
Rechtsgrundlage:
§ 27 (2) SGB VIII Hilfe nach erzieherischem Bedarf, insbesondere § 35 SGB VIII Intensive Einzelfallhilfe in Zusammenwirkung mit § 34 SGB VIII und § 32 SGB VIII. Auch in Verbindung mit § 35a SGB VIII Seelische Behinderung. Unter der Berücksichtigung des § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Ziele:
Die intensive Einzelfallhilfe mit tiergestützter Pädagogik kann ganz individuell auf die Probleme und Ressourcen des jeweiligen Kindes/Jugendlichen abgestimmt werden. Eine Auftragsbestimmung sollte im Hilfeplanverfahren erfolgen.
Für weitere Informationen zu unseren Sonderleistungen sprechen Sie die im Fall zuständige Fachbereichsleitung an.
Zu allen unseren Nebenleistungen liegt eine entsprechende Leistungs- und Entgeltvereinbarung vor. In einer Hilfeplanung wird der entsprechende Bedarf vereinbart.