Tiergestützte Intervention


Zielgruppe:

Kinder und Jugendliche, die sich in einer schwierigen oder krisenhaften Situation befinden und unterstützende Hilfe nach dem SGB VIII benötigen, um in ihrer Entwicklung besser voranzukommen.

 

Alter:

Ab 3-18 Jahren

 

Stellenschlüssel:

Extra in tiergestützter Intervention ausgebildete Fachkräfte und ihre Hunde.

 

Rechtsgrundlage:

§ 27 (2) SGB VIII Hilfe nach erzieherischem Bedarf, insbesondere § 35 SGB VIII Intensive Einzelfallhilfe in Zusammenwirkung mit § 34 SGB VIII und § 32 SGB VIII. Auch in Verbindung mit § 35a SGB VIII Seelische Behinderung. Unter der Berücksichtigung des § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.

Ziele:

Die intensive Einzelfallhilfe mit tiergestützter Pädagogik kann ganz individuell auf die Probleme und Ressourcen des jeweiligen Kindes/Jugendlichen abgestimmt werden. Eine Auftragsbestimmung sollte im Hilfeplanverfahren erfolgen. 

  • Hilfe bei Entwicklungsretardierung,
  • Verbesserung des Selbstwertgefühls,
  • neue Kommunikations- und Interaktionsmuster entwickeln,
  • Erweitern der Frustrationstoleranz,
  • Konzentrationsverbesserung,
  • weniger Aggressivität,
  • Hilfe bei grob- oder feinmotorischen Defiziten,
  • sich anvertrauen, reflektieren und neue Handlungsschritte überlegen,
  • Beziehungsangebot nutzen,
  • neue Schulmotivation erzeugen.

Für weitere Informationen zu unseren Sonderleistungen sprechen Sie die im Fall zuständige Fachbereichsleitung an.

Zu allen unseren Nebenleistungen liegt eine entsprechende Leistungs- und Entgeltvereinbarung vor. In einer Hilfeplanung wird der entsprechende Bedarf vereinbart. 



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