Nils Driftmeier
Bereichsleitung
☎ 05722 / 28 01 -19
☎ 01525 / 645 22 30
Zielgruppe:
Inobhutnahme- und Abklärungsgruppe
Alter:
Ab 6 Jahre
Stellenschlüssel:
6 Fachkräfte zu 9 Kinder
Rechtsgrundlage:
§ 34 SGB VIII, § 42 SGB VIII, unter besonderer Berücksichtigung § 8a SGB VIII.
Adresse:
Osterfeld 4
31749 Auetal / OT Borstel
☎ 0 57 53 / 92 78 230
@ muehlenbach@jugendhof-gotteshuette.de
Teamleitung: Friederike Sassenberg
Die IInobhutnahme- und Abklärungsgruppe „Mühlenbach“ für Kinder liegt im Dorf Borstel in der Gemeinde Auetal im Landkreis Schaumburg. Die Inobhutnahme- und Abklärungsgruppe als stationäres Angebot nach § 42 SGB VIII oder § 34 SGB VIII bietet die Möglichkeit, Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren aufzunehmen, die sich in ihren Familien in akuten oder chronischen Krisen oder Not befinden, nicht weiterwissen und einer Maßnahme bedürfen zur Krisenintervention oder zur Abklärung der weiteren Perspektive. Die Aufnahme erfolgt sowohl tags- als auch nachtsüber.
In Einzelfällen können Kinder aufgenommen werden, die dem Personenkreis nach § 35a SGB VIII zuzuordnen sind. Hierbei ist es vorrangige Aufgabe die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII oder die Abklärung der weiteren Perspektive nach § 34 SGB VIII. Der besondere Bedarf kann über Zusatzbetreuungsstunden vereinbart werden.