Ambulante Hilfen


Henry Staats

Bereichsleitung

 

 

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01525 / 632 35 66    

@ h.staats@jugendhof-gotteshuette.de



Steckbrief zum Angebot

Zielgruppe:

  • Familien in Krisen, bei denen eine ambulante Jugendhilfemaßnahme ausreicht.
  • Jugendliche/ junge Erwachsene die in ihren Familien bzw. in eigenen Wohnungen leben und Unterstützung benötigen.

Hilfeart:

Die Hilfen finden im Haushalt der zu betreuenden Familien statt und werden über Einzel-, Familien- und Paargespräche umgesetzt. Alle Mitarbeiter verfügen über eine spezielle Ausbildung in familienaktivierenden Methoden. 

 

Rechtsgrundlage:

  •  § 27 (2) SGB VIII Hilfe nach erzieherischem Bedarf
  •  § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand
  •  § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
  •  § 35 SGB VIII Intensive Einzelfallhilfe

Adresse:

Gotteshütte 1

32457 Porta Westfalica

 

Ansprechpartner:

Hier geht es direkt zu den Fachkräften!

 



Weitere Informationen zum Angebot

Die Ambulanten Hilfen sind ein familienaktivierendes, aufsuchendes Angebot für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach §§ 27 (2) SGB VIII.

 

Im Rahmen der Angebote bieten Ihnen unteranderem: 

 

FamilienAktivierungsManagement: 6 wöchiges Kriseninterventionsprogramm. Hier werden Familien in denen ein Kind von der Herausnahme bedroht ist an mit uns in einen sehr intensiven Rahmen die Kindeswohlsicherung wieder herzustellen.

 

Die Familienaktivierende Hilfen (FaH): Die Familie wird durch ziel- und lösungsorientierte Hilfe motiviert, aktiv ihre Situation zu verbessern und zu gestalten. Die Hilfe setzt auf die Stärkung aller Familienmitglieder und bindet die sozialen Bezüge der Kinder und Jugendlichen mit ein. Die Aktivierung zur Selbsthilfe ist ein zentrales Element dieser Hilfeform.

 

Clearing: Im Vergleich zu einer sozialpädagogischen Diagnostik (Expertensicht) wird bei einem Clearing schwerpunktmäßig mit der Abgleichung von Einschätzungen und Sichtweisen der Familienmitglieder und des Familienarbeiters, sowie den Erwartungen des Jugendamtes gearbeitet.

 

Intensive Einzelfallhilfe: Die intensive Einzelfallhilfe nach § 30 oder § 35 SGB VIII ist eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen angepasst wird. Die Betreuung zielt auf eine längerfristige Problemlösung, bietet eine neutrale Beziehung an und setzt auf die Stärkung vorhandener Ressourcen.

 

Die Termingestaltung während der Maßnahme findet in Absprache mit der Familie statt und richtet sich nach deren Bedürfnissen und Möglichkeiten. Eine telefonische Erreichbarkeit der Fachkräfte wird, je nach Maßnahmeform, in unterschiedlicher Intensität angeboten.


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