Jugendwohngemeinschaft II


Steckbrief zum Angebot

Zielgruppe:

Koedukative Wohngruppe

 

Alter:

Ab 16 Jahre bis zur Verselbstständigung

 

Stellenschlüssel:

2,5 Fachkräfte zu 7 junge Menschen

 

Rechtsgrundlage:

§§ 27 ff SGB VIII, insbesondere § 34 SGB VIII,§ 35a, unter besonderer Berücksichtigung § 8a SGB VIII, sowie

§ 41 und § 42 SGB VIII.

Adresse:

Hermannstr. 4

32423 Minden

 

05 71 / 972 43 55

@ [email protected]

 

Teamleitung: Svenja Kranz





Auf dem Hintergrund langjähriger Erfahrung ist das Konzept der JWG II entwickelt worden, um eine Lücke im stufenweise ausgerichteten Verselbstständigungsprozess zu schließen. Der Schritt von der „behüteten“ Verselbstständigungserprobung in ein System des alleinigen Wohnens mit allen seinen Anforderungen - bestenfalls begleitet durch ambulante Betreuung auf Fachleistungsstundenebene - oftmals eine Überforderung darstellt. Die JWG II befindet sich in Minden (Innenstadtnähe) in zwei großzügigen Altbauwohnungen.

 

 

Die Fachkräfte sind in der Jugendwohngruppe II nur tagsüber anwesend. 



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