Zielgruppe:
Koedukative Wohngruppe
Alter:
Ab 16 Jahre bis zur Verselbstständigung
Stellenschlüssel:
2,5 Fachkräfte zu 7 junge Menschen
Rechtsgrundlage:
§§ 27 ff SGB VIII, insbesondere § 34 SGB VIII,§ 35a, unter besonderer Berücksichtigung § 8a SGB VIII, sowie
§ 41 und § 42 SGB VIII.
Adresse:
Hermannstr. 4
32423 Minden
☎ 05 71 / 972 43 55
Teamleitung: Svenja Kranz
Auf dem Hintergrund langjähriger Erfahrung ist das Konzept der JWG II entwickelt worden, um eine Lücke im stufenweise ausgerichteten Verselbstständigungsprozess zu schließen. Der Schritt von der „behüteten“ Verselbstständigungserprobung in ein System des alleinigen Wohnens mit allen seinen Anforderungen - bestenfalls begleitet durch ambulante Betreuung auf Fachleistungsstundenebene - oftmals eine Überforderung darstellt. Die JWG II befindet sich in Minden (Innenstadtnähe) in zwei großzügigen Altbauwohnungen.
Die Fachkräfte sind in der Jugendwohngruppe II nur tagsüber anwesend.